Bei diesem Artikel handelt es sich um einen abrechenbaren Sprechstundenbedarfsartikel.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in allen Bundesländern gleichermaßen abgerechnet werden können.
Welche Artikel in Ihrem Bundesland genau abrechenbar sind, erfahren Sie aus der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarung (u. a. zu finden im Internet) oder bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Ggf. kann es zu Nachberechnungen bei der Rezepteinreichung kommen.
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